Wahlarztinformation

Als Wahlarzt habe ich die Möglichkeit, mir ausführlich Zeit für Ihre gesundheitlichen Anliegen zu nehmen. Durch entsprechende Termingestaltung können auch die Wartezeiten möglichst gering gehalten werden, sowohl in der Terminvereinbarung als auch in der Ordination selbst.

 

Als Wahlarzt unterliege ich keinem Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (mit Ausnahme der KUF), das heißt, es kann keine direkte Verrechnung mit Ihrer e-card erfolgen. Die Höhe der Honorarnote richtet sich nach den notwendigen Untersuchungen.

KUF Patienten können kassenärztlich behandelt werden, da ein entsprechender Vertrag unterzeichnet wurde.

Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie eine detaillierte Honorarnote mit allen erbrachten Leistungen, die Sie gemeinsam mit der Zahlungsbestätigung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen können. Je nach Art der Leistung und abhängig vom jeweiligen Tarif Ihrer Krankenkasse erhalten Sie einen Teil des Honorars rückerstattet.

Falls Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, können Sie den Differenzbetrag, der sich aus dem Arzthonorar und dem Rückerstattungsbetrag ergibt, geltend machen. In welcher Höhe der Differenzbetrag erstattet wird, hängt von Ihrer Zusatzversicherung und deren Leistungskatalog ab.

Das gelbe Wahlarztrezept wird in der Apotheke behandelt wie ein normales Kassenrezept.

 

Für Leistungen, welche nicht in der Honorarordnung der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind (bspw. Impfungen oder Atteste), erfolgt von den gesetzlichen Krankenkassen keine Kostenübernahme – weder beim Wahlarzt noch beim Kassenvertragsarzt.

 

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Terminabsage 24 Stunden vorher. Bei unentschuldigter Terminversäumnis muss ich ein Ausfallshonorar - abhängig von der Dauer des geplanten Termins - verrechnen.